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Ab 13. Juni verändern sich Widerrufs- und Rücksenderecht

Online-Shopping: Neues Verbraucherrecht

PolitikWeb
Maik - 05.06.14 - 16:11
Online-Shopping: Neues Verbraucherrecht shopperrechte

Immer wieder gibt es kleinere und größere Rechteveränderungen, die so an uns vorbei gehen. Auch beim Online-Handel. Teilweise wissen wir gar nicht, welche Rechte wir als Kunden haben – und welche die Verkäufer. Am 13. Juni tritt erneut so eine kleine, schleichende Reform in Kraft, doch dieses Mal wissen wir Bescheid!

Ich gehe davon aus, dass ihr alle schon einmal etwas im Web gekauft habt. Und vielleicht auch etwas Gekauftes zurückgegeben? Wusstet ihr, dass fortan Online-Händler berechtigt sind, euch die Rücksendung von Paketen zahlen zu lassen?

Experte für Verbraucherrecht Dr. Carsten Föhlisch erklärt uns auf Trusted Shops die zehn Veränderungen. Noch besser, da bildlich, erklärt bekommen wir die wichtigsten sieben Veränderungen im Video inklusive Timelapse-Whiteboard-Illustration.


Da sind einige Sachen dabei, die es sicherlich zu wissen lohnt. Das mit den Versandkosten und vor allem mit den 14 Tagen Rückgaberecht. Hatte mich schon immer gefragt, ab wann das genau gilt, z.B., wenn ich ein Paket erst einige Tage später von der Post abgeholt habe. Hier noch einmal die beiden Punkte in Schriftform:

Hinsendekosten trägt weiterhin der Online-Händler
Dr. Carsten Föhlisch: Anders als bei den Rücksendekosten, sind bei einem Widerruf durch den Verbraucher die Hinsendekosten auch weiterhin vom Online-Händler zu tragen. Das bedeutet: Der Händler muss die angefallenen Versandkosten dem Verbraucher erstatten. Ebenfalls neu ist, dass Zusatzkosten über den Standardversand hinaus künftig vom Kunden übernommen werden müssen, wie z.B. beim Expressversand.

Widerrufsfrist von 14 Tagen einhalten
Dr. Carsten Föhlisch: Die Widerrufsfrist beginnt – und das ist neu – künftig allein mit dem persönlichen Erhalt der Ware und beträgt nach wie vor 14 Tage. Das Hinterlassen einer Lieferbenachrichtigung durch den Paketboten oder die Abgabe beim Nachbarn – wenn er nicht vom Empfänger bevollmächtigt ist – reicht nicht aus, damit die Widerrufsfrist startet.

Ich bin gespannt, wie sich größere Unternehmen, wie bspw. Zalando danach ausrichten. Und letztlich dann auch all die Probebesteller, die einfach mal fünf Paar Schuhe liefern lassen, um vier zurückschicken zu lassen. Letztlich sind kostenlose Rückversandformen dann eben eine Art Service des Hauses, der gute von schlechten Händlern unterscheiden kann. Aber wir wissen wenigstens jetzt, auf was wir uns einstellen müsse – und vor allem, wann wir im Recht sind. Recht so!

mit freundlicher Unterstützung von Trusted Shops.

Ein Kommentar

  1. Melanie says

    Interessant zu wissen für die nächsten shopping-trips!! ^^

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